„Wir raten jedem Makler zum Probesterben“
Wenn ein Makler plötzlich schwer erkrankt oder stirbt, gerät schnell auch sein ganzes Lebenswerk in Gefahr. Denn wo für den Notfall nicht vorgesorgt wurde, kann auch kein Kundenbestand übertragen werden. Andreas Grimm hat solche Fälle schon oft erlebt. Im Interview gibt er Tipps, wie Makler sich beizeiten rüsten sollten.
Als Notfall ist nicht ausschließlich ein Sterbefall eines Maklers zu sehen, ebenfalls kann ein Notfall bereits eintreffen, wenn der Makler einen Unfall oder einen anderen gesundheitlichen Vorfall hat, der ihn mehrere Wochen oder Monate berufsunfähig macht. Ausschlaggebend ist die Handlungsfähigkeit des Unternehmers oder des Unternehmens.
Lesen sie das ganze Interview unter DasInvestment.com.
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