experten.de: Darlegungs- und Beweislast bei Auszahlung der Stornoreserve

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Wenn der Vermittlervertrag endet, was passiert mit den Stornoreserven?

Zu einer Beendigung von Vermittlerverträgen zwischen „Alt-Makler“ und Produktgebern durch die Veräußerung eines Maklerbestands kommt es regelmäßig. Als Folge einer Maklernachfolge kommt es regelmäßig zu einer Kündigung des Vermittlervertrags. Daraus entsteht die Fragestellung, unter welchen Voraussetzungen ein Produktgeber oder Maklerpool die einbehaltenen Stornoreserven auch weiterhin zurückhalten darf, obwohl der Vertrag zwischen Vermittler und Produktgeber beendet ist bzw. der Bestand bereits an den Nachfolger übertragen ist.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe befasste sich mit der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast bei der Auszahlung der Stornoreserve für Versicherungsvertreter.

In diesem Urteil erging, dass Unternehmen die gebildeten Stornoreserven nicht pauschal einbehalten, sondern haben die Gründe konkret dafür darzulegen und nicht pauschal zu argumentieren.

Diese Frage dürfte bei der Übertragung von Maklerbeständen von einem Makler auf den anderen übertragbar sein.

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