AssCompact: BGH entscheidet für das modifizierte Ertragswertverfahren

AssCompact: BGH entscheidet für das modifizierte Ertragswertverfahren

Der BGH hat sich wieder mit der Bewertung von kleineren, inhabergeführten Unternehmen beschäftigt und ein klares Urteil ganz im Sinne der Resultate Institut gefällt.

Unser Geschäftsführer Andreas Grimm hat sich in seiner Bestandmarkplatzkolumne zu dem BGH Urteil geäußert.

Eines Tages stellt sich jeder Makler die Frage: Was ist mein Bestand eigentlich Wert? Es bestehen verschiedene Möglichkeiten seinen Bestand zu Bewerten, aber spiegeln diese auch einen angemessenen Bestandswert wieder? Einige sogenannte Fachleute verwenden zur Bestimmung des Unternehmenswertes Multiple. Mit diesen werden die Umsätze des Maklerunternehmens in den verschiedenen Bereichen multipliziert. Daraus ergibt sich der sogenannte Unternehmenswert. Aber kann ein rein auf den Umsatz, ohne Einbezug der individuellen Unternehmenssituation, erstellte Unternehmensbewertung einen realistischen Unternehmenswert darstellen?

Warum die Komplexität einer Bewertung des Maklerbestandes lieber in Expertenhände gehört, lesen Sie im Artikel der AssCompact.

Wenn Sie wissen möchten, welchen Wert Ihr Maklerbestand oder Ihr Unternehmen hat, dann lassen Sie uns dies wissen und kontaktieren Sie uns.